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Mitgliedschaft
Die Vermietung unserer Wohnungen setzt die Mitgliedschaft in der Genossenschaft
voraus.
Voraussetzung für die Vergabe einer Wohnung ist der Erwerb von 2 Geschäfts-
anteilen in Höhe von je 390 Euro zuzüglich einer Verwaltungskostenpauschale
in Höhe von 10 Euro.
Die Verzinsung der Genossenschaftsanteile ist variabel. Die Auszahlung
der Dividende wird jährlich entsprechend der Ertragslage der Holzmindener Baugenossenschaft auf
Basis der Bilanz festgestellt. Die Festlegung erfolgt im Aufsichtsrat und Vorstand und bei der Abstimmung
in der Mitgliederversammlung der Holzmindener Baugenossenschaft.
Nach Auszug aus der Wohnung müssen die
Anteile gekündigt werden, bleiben im darauffolgenden Geschäftsjahr bestehen und werden im darauffolgendem
Jahr nach der Mitgliederversammlung (ca. im Juli) ausgezahlt. Dies ist in der Satzung der HGB festgeschrieben.
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