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Mitgliedschaft


Die Vermietung unserer Wohnungen setzt die Mitgliedschaft in der Genossenschaft
voraus.

Voraussetzung für die Vergabe einer Wohnung ist der Erwerb von 2 Geschäfts-
anteilen in Höhe von je 390 Euro zuzüglich einer Verwaltungskostenpauschale
in Höhe von 10 Euro.

Die Verzinsung der Genossenschaftsanteile ist variabel. Die Auszahlung der Dividende
wird jährlich entsprechend der Ertragslage der Holzmindener Baugenossenschaft auf
Basis der Bilanz festgestellt. Die Festlegung erfolgt im Aufsichtsrat und Vorstand und
bei der Abstimmung in der Mitgliederversammlung der Holzmindener Baugenossenschaft.

Nach Auszug aus der Wohnung müssen die Anteile gekündigt werden, bleiben im
darauffolgenden Geschäftsjahr bestehen und werden im darauffolgendem Jahr nach
der Mitgliederversammlung (ca. im Juli) ausgezahlt. Dies ist in der Satzung der HGB
festgeschrieben.

 

Wappen den Stadt Holzminden